Die Deutschen sind Reiseweltmeister. Doch oft erwartet den Urlauber statt Traumreise ein Horrortrip. Stundenlanges Warten am Flughafen, das Hotel ist eine Baustelle und zu guter Letzt eine Lebensmittelvergiftung – leider sind dies keine Einzelfälle.
Allerdings wurden durch internationale Verträge, insbesondere aber das EU-Recht (Fluggastverordnung, Pauschalreiserichtlinie), die Kundenrechte gestärkt. Beachten Sie, dass Sie Reisemängel nur innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen können und Sie nur dann Chancen auf eine (Teil-) Erstattung des Reisepreises haben, wenn Sie den Mangel belegen können, d.h. wenn Sie vor Ort Fotos bzw. Videos gemacht haben oder andere Gäste als Zeugen benennen können.
Aber nicht jede Unannehmlichkeit ist ein Reisemangel. Für Sie bedeutet dies, dass Sie ortsübliche, gewöhnliche Umstände hinnehmen müssen. Die Grenze zwischen Unannehmlichkeit und echtem Reisemangel ist dabei fließend. Gerne klären wir in einer Erstberatung für Sie, ob und gegebenenfalls welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Sie sind Reiseveranstalter oder Flugunternehmer?
Dann helfen wir Ihnen nicht nur bei der Gestaltung sämtlicher relevanter Verträge und Reisebedingungen, sondern sorgen auch für eine sinnvolle Abwicklung bei Stornierungen, Reklamationen und Mängelanzeigen von Kunden. Auch im Hinblick auf rechtliche Beziehungen mit Veranstaltern vor Ort und Subunternehmen sichern wie Sie ab.
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