Wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II (bzw. Hartz IV) sind, haben Sie nicht nur Anspruch auf Zahlung des monatlichen Hartz IV-Satzes. Vielmehr steht Ihnen auch ein Anspruch auf Arbeitsvermittlung und Berufsberatung zu. Aber auch die Förderung der Berufsausbildung oder die Förderung einer beruflichen Weiterbildung werden vom Arbeitsförderungsrecht umfasst.
Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis, so haben Sie u.U. Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld. Auch hierzu berät Sie der zuständige Rechtsanwalt gerne.
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