Der Handelsvertreter betreibt ein selbständiges Gewerbe. Er ist aber damit beauftragt, für andere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder Verträge abzuschließen. Somit tritt er direkt in Kontakt mit dem Kunden und hat daher spezifische Marktkenntnisse. Diese kommen ihm gerade für den Betrieb von Konsumwaren oder Investitionsgütern zugute.
Das Recht des Handelsvertreters ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Es umfasst insbesondere Schutzbestimmungen für die Handelsvertreter gegenüber den Unternehmen, in deren Auftrag sie tätig werden.
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