Das Steuerstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Zusammenhang mit den Steuern befasst.
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, man rechnet jedoch alle solchen Straftaten nach dem StGB und diversen Nebenstrafrechtstatbeständen (z.B. Steuerrecht oder Patent- und Geschmacksmusterrecht) zum Steuerstrafrecht, die durch Verantwortliche von Konzernen oder sonstigen Wirtschaftsunternehmen begangen werden oder aber solche Taten, durch welche Unternehmen geschädigt werden.
Nach § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz ist für die Beurteilung solcher Taten eine spezielle Kammer am Landgericht, nämlich die Wirtschaftsstrafkammer, zuständig.
Derartige Verfahren bedürfen oft jahrelanger Vorbereitung und intensiver Recherche, Beschaffung und Durchsicht sämtlicher Firmendokumente, Befragungen von Mitarbeitern etc.
Zwar macht – statistisch gesehen – die Wirtschaftskriminalität in der BRD nur einen kleinen Teil der Fälle aus, der durch Straftaten in diesem Bereich verursachte Schaden ist allerdings enorm und geht oft einher mit Korruption von Verantwortlichen und der Politik.
Nicht verschwiegen werden soll, dass häufig einige wenige Beteiligte als Bauernopfer vorgeschoben werden, die zumeist geflossenen Gewinne aber bereits „verschwunden“ sind.
Beispiele wie der FlowTex- Skandal, die Mannesmann-Affäre oder der Bankrott der US-Firma ENRON zeigen, welche immense Auswirkung Wirtschaftsstraftaten haben und wie wichtig daher fundierte Beratung oder aber Verteidigung in diesem speziellen Rechtsgebiet sind.
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