Versicherungen sind aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Sei es, dass eine Person zu Schaden kommt, eine Sache beschädigt wird oder ein Vermögensschaden droht. Gerade in jüngster Zeit ist wegen großer Schadensfälle durch Naturkatastrophen die Notwendigkeit der Absicherung durch Versicherungen deutlich geworden.
Das Versicherungsrecht, dessen maßgebliche Bestimmungen sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) finden, befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern.
Häufig stellt sich die Frage, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist, d.h. die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wurde. Oft verneinen Versicherungen die Eintrittspflicht, so dass langwierige Auseinandersetzungen geführt sowie zeit- und kostenintensive Sachverständigengutachten erstellt werden müssen. Andererseits gehen Experten davon aus, dass bis zu 50% aller Schadensmeldungen betrügerisch sind.
Einige Versicherungen sind zwingend vorgeschrieben, so die meisten Sozialversicherungen oder die KfZ- bzw. bestimmte Berufshaftpflichtversicherungen, andere, wie Lebensversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Sachversicherungen oder die immer wichtiger werdende Rechtschutzversicherung, können freiwillig zusätzlich, teils mit, teils ohne Selbstbeteiligung, abgeschlossen werden.
Wir helfen Versicherungsnehmern bei der Anmeldung von Ansprüchen und Regulierung von Schäden, von Versicherern wenden wir die ungerechtfertigte Inanspruchnahme ab.
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